Alles rund um Ihren Termin
Aufnahme in unserer Praxis
Bei Ihrem ersten Praxisbesuch bitten wir Sie ihre Versichertenkarte und Ihre Verordnung vom Arzt mitzubringen. Sinnvoll ist es, wenn Sie alle relevanten Dokumente, wie Befunde, OP-Berichte, Röntgenaufnahmen, MRT bzw. CT-Befunde etc. mitzubringen. Diese werden in der Praxis kopiert und dienen lediglich der Dokumentation und Befundaufnahme unsererseits. Dabei unterliegen wir einer strengen Schweigepflicht.
Patienten, die den ersten Termin telefonisch vereinbaren, bitten wir die Verordnung VOR der ersten Behandlung in der Praxis vorzulegen.
Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, erscheinen Sie bitte ein Ihrem ersten Termin 10 Minuten vor Behandlungsbeginn.
Bekleidung und Handtücher
Im Einzelfall bedarf es sportlicher, bequemer Kleidung. Bitte sprechen Sie Ihren Therapeuten an.
Bringen Sie bitte 2 Handtücher mit.
Termine
Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen ist jede Behandlung nur nach Termin möglich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es in Ausnahmefällen, trotz Terminvereinbarungen, zu geringen Wartezeiten kommen kann.
Terminabsagen
Kurzfristig abgesagte Termine können im Normalfall nicht neu vergeben werden.
Es ist daher sehr wichtig, dass Sie uns bei einer Terminabsage, diesen in dringenden Fällen, spätestens bis 24 Stunden zuvor absagen.
Gerne können Sie auch auf unseren Anrufbeantworter sprechen. KEINE Absagen per E-Mail.
Ausfallgebühr für nicht abgesagte Termine
Für den Fall, dass der reservierte Termin ohne Absage (bis 24 Std. vor Beginn) nicht wahrgenommen wird, ist eine Ausfallgebühr in Höhe der nicht erbrachten Leistung, zu erbringen.
Rechtlich begründet sich unser Anspruch auf das Ausfallhonorar auf den § 615 des BGB .
Sollte es unseren Rezeptionskräften gelingen, kurzfristig, diesen Termin an andere Patienten zu vermitteln, stellen wir keine Ausfallrechnung.
Es lohnt immer, sich auch kurzfristig bei einem Terminwunsch bei uns zu melden.
Gesetzlich Versicherte
Patienten sollen, auf Veranlassung der Krankenkasse, innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung mit den Behandlungen beginnen.
Ausnahme: Auf der Verordnung ist der späteste Behandlungsbeginn extra vermerkt.
Bei Verordnung durch die Berufsgenossenschaften muss innerhalb von 28 Tagen nach Austellungsdatum mit der Therapie begonnen werden.
Wir sind verpflichtet uns an die Vorgaben der Krankenkassen zu halten.
Zahlung der Verordnungsgebühr
Gesetzlich ist festgelegt das Sie für eine Heilmittelverordnung eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages und 10,00 Euro Rezeptgebühr (pro Verordnung) leisten müssen .
Ab dem 01.08.2021 ist die gesamte Zuzahlung (laut neuem Bundesrahmenvertrag) am ersten Behandlungstag fällig.
Kinder und Jugendliche haben keine Zuzahlungen zu leisten, auch wenn sie Einkommen haben.
Verordnungen durch Berufsgenossenschaften sind zuzahlungsfrei. Hier übernimmt Ihre Kasse den vollen Rechnungsbetrag der Verordnung.
Nicht wahrgenommene Termine werden bei uns NICHT nachträglich unterschrieben.
Dies stellt den Tatbestand des Betruges, sowohl vom Zulassendem (Praxis) als auch dem Unterzeichnenden (Patient) gegenüber der Krankenkasse dar.
Dies kann zum Entzug der Praxiszulassung und strafrechtlichen Folgen für Praxis und Patient führen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.