Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Physiotherapie Tagtraum / Marion Mittner
1 Allgemeine Bestimmungen
Folgende AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind Bestandteil aller schriftlich bzw. elektronisch niedergeschriebenen ,sowie mündlichen vereinbarten Verträge , mit der Praxis für Physiotherapie Tagtraum , Marion Mittner.
Abweichende AGB internationaler Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden gelten nur mit schriftlicher Bestätigung per Briefpost bzw. per Fax als anerkannt. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen der Praxis für Physiotherapie Tagtraum / Marion Mittner gelten diese Bestimmungen als angenommen.
2 Behandlung
Alle Behandlungen erfolgen auf Wunsch des Patienten unter der Maßgabe, den Patienten im Sinne seiner Genesung zu behandeln. Die Beseitigung oder Linderung bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen wird mit den gegebenen Mitteln zeitnah angestrebt, jedoch steht das Bemühen, langfristig die Ursache dieser Beeinträchtigungen zu beheben, im Vordergrund. Die Behandlungszeiten richten sich nach den Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse, können aber im Einzelfall länger sein, als sie üblicherweise von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Der Therapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Befundung und Therapie beim Patienten anwendet. Alle durch die Praxis durchgeführten Therapien erfolgen nach Absprache mit dem Patienten, welcher sich verpflichtet, alle Fragen zu seiner Person, insbesondere die, die seine Gesundheit und den bisherigen Therapieverlauf betreffen, umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten bzw. für die Behandlung wichtige Informationen selbstständig anzugeben.
Um durch eventuell notwendige Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder Kollegen die Therapie zu optimieren, entbindet der Patient die Praxis für Physiotherapie gegenüber dem behandelnden Arzt und die einzelnen Therapeuten der Praxis untereinander von der Schweigepflicht. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Therapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Therapiemaßnahmen verweigert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
3 Termine
Vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte ein Termin aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Praxis persönlich oder telefonisch mitzuteilen. Andernfalls kann die Praxis dem Patienten die Kosten für den nicht wahrgenommenen Termin privat in Rechnung stellen.
( Sobald ein Patient in der Praxis einen Behandlungstermin vereinbart , kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gemäß dem § 611 ff BGB zwischen der Praxis und dem Patient/-in zu Stande .Dabei ist es unerheblich , ob es sich um eine Kassen- oder Privatleistung handelt .Der Patient unterbreitet der Praxis ein Angebot zum Vertragsabschluss (Bitte um Terminvereinbarung ) , das durch die Benennung eines konkreten Termins von uns schlüssig angenommen wird.
Hierdurch kommt ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB wirksam zu Stande , die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (z.B. Schriftform ) ist nicht erforderlich . Der Vertrag kann auch fernmündlich geschlossen werden . Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages sind wir verpflichtet , die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten , Behandlungsmaterialien und Therapeuten zur Verfügung zu stellen . Des Weiteren muss ausreichend Behandlungszeit reserviert werden . Im Gegenzug erhalten wir den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung . Der Patient ist vertraglich berechtigt , die Behandlung von uns einzufordern. Nimmt der / die Patient / – in , gleich aus welchem Grund – den vereinbarten Behandlungstermin nicht wahr , so spricht das Gesetz von Annahmeverzug des Gläubiger ( hier der / die Patient/- in ) .
Was in diesem Fall mit dem Vergütungsanspruch geschieht regelt das Gesetz in § 615 S.1 BGB .Die Praxis wird – bezogen auf den versäumten Termin – von Ihrer Pflicht zur Behandlung befreit , behält aber ihren Vergütungsanspruch gemäß § 615 S.1 BGB . Der Inhalt dieses Paragraphen lautet:
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme in Verzug – kann der Verpflichtete – für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste – die vereinbarte Vergütung verlangen , ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein .Der Grundgedanke des Gesetzes ist, dass der Dienstleister im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit auf den Vergütungsanspruch angewiesen ist . Er stellt Zeit , Personal , Räumlichkeiten und Behandlungsmaterialien zur Verfügung . Also sind kostenintensive Dispositionen zu treffen .Er soll seinen Vergütungsanspruch nicht aufgrund von Vorkommnissen verlieren , die im Risikobereich des Dienstberechtigten ( der / Patient/ – in ) liegen Der Vergütungsanspruch bleibt daher auch unabhängig davon bestehen , ob der / die Patient/-in schuldlos(z.B. Krankheit , Stau o.a. ) an der Wahrnehmung des Termins gehindert war , oder ob ein schuldhaftes Verhalten zu Grunde lag .
Aus den o.g. Ausführungen ergibt sich , dass auch im Falle der Nichtwahrnehmung oder Absage eines vereinbarten Behandlungstermins , der Vergütungsanspruch für diesen Termin grundsätzlich bestehen bleibt .Allerdings sind wir gemäß § 615 S.2 BGB verpflichtet , das durch die Nichtwahrnehmung des Behandlungstermins freiwerdende Behandlungspotential zu nutzen und den Termin möglichst mit anderen Patienten / -innen zu belegen . Soweit dies gelingt , kann und wird der Vergütungsanspruch gegen den Säumigen Patienten nicht realisiert . Darüber hinaus sehen wir von einer Geltendmachung des Vergütungsanspruchs generell dann ab , wenn der Behandlungstermin 24 Stunden vorher abgesagt wird .
Andererseits wir der Vergütungsanspruch immer dann geltend gemacht wenn der / die Patient/ – in ohne jede Rücksprache nicht zum Behandlungstermin erscheint . )
Der Patient verpflichtet sich dazu, bei seinem ersten Termin Versichertenkarte und Heilmittelverordnung (falls vorhanden) vorzulegen. Wird der Praxis keine Heilmittelverordnung vorgelegt wird der vereinbarte Termin dem Patienten privat in Rechnung gestellt werden.
Der Patient entbindet die Praxis für Physiotherapie Tagtraum , Marion Mittner von der Schweigepflicht gegenüber den unter den angegebenen Telefonnummern erreichbaren Personen (ausschließlich bezüglich Terminabsprache).
4 Zahlungsbedingungen
Die Eigenanteile der Heilmittelverordnungen (Zuzahlung) und andere offene Rechnungsbeträge werden vom Patienten in bar gegen Quittung , per EC / Kreditkarte beim ersten Behandlungstermin oder auf Wunsch nach Rechnungsstellung per Überweisung bezahlt. Ist der Patient mit seinen Verpflichtungen im Rückstand, so ist die Praxis vorbehaltlich sonstiger Ansprüche zur umgehenden Behandlungseinstellung berechtigt. Dadurch entstandene Kosten werden dem Patienten in Rechnung gestellt und ggf. resultierende Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
5 Haftung
Die Praxis für Physiotherapie Tagtraum , Marion Mittner schließt jegliche Haftung für Schäden am Patienten aus, die wegen Nichtbeachtung der AGB oder durch Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit des Patienten entstehen. Aussagen, die von der Inhaberin oder Mitarbeitern der Praxis getätigt werden, beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu einigen Themen unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, können wir nicht in jeder Hinsicht gewährleisten, die aktuellste (oder aktuell als beste anerkannte) Aussage getroffen (bzw. Therapie angewendet) zu haben.
6 Änderung der AGB, Leistungsbeschreibung und Preise
Änderungen der AGB, Leistungsbeschreibungen oder Preise werden den Patienten schriftlich per Aushang in der Praxis oder auf der Internetseite mitgeteilt. Auf Verlangen werden die AGB dem Patienten ausgehändigt. Die Änderungen gelten als anerkannt, wenn der Patient nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Mitteilungen schriftlich (nicht per E-Mail) widerspricht.
7 Sonstiges
Der Patient bestätigt, dass er mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. Ist der Patient minderjährig oder aus anderen Gründen nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig, bedarf es der Zustimmung und Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8 Haftung für querverweisende Angebote Dritter (Links) im Internet
Die Praxis übernimmt keinerlei Verantwortung für die Inhalte der Internetseiten, welche via Querverweis von der Internetseite der Praxis für Physiotherapie Tagtraum aus erreicht werden können. Die Querverweise werden zwar in regelmäßigen Intervallen überprüft, aktualisiert und nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt, dennoch übernimmt die Praxis keine Haftung, falls der jeweilige Betreiber der verlinkten Seite seine Inhalte unangekündigt ändert, seine Dienste einstellt oder gar Seiten mit verfassungswidrigen Inhalten anbietet.
9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Klauseln. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingungen möglichst nahekommt.
Stand: 23.02.2023